Brandschutzkonzepte
Bei größeren Bauvorhaben sind die Maßnahmen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes
oft sehr umfangreich. Neben der baulichen Ausführung müssen Brandrauchentlüftungen, erste und
erweiterte Löschhilfe, Brandmeldeanlagen, organistorischer Brandschutz, usw.
berücksichtigt und definiert werden.
Für den Bauherren, aber auch für die Behörden stellt sich das Problem, dass die
Brandschutzmaßnahmen auf viele einzelne Fachbereiche aufgeteilt sind.
Der Elektroplaner plant die Brandmeldeanlage, der Haustechnikplaner
die Wandhydranten, der Architekt legt die Brandabschnitte fest usw.
Die Problematik bei dieser Vorgehensweise ist, dass die Brandschutzmaßnahmen
untereinander oft nicht abgestimmt sind, oder auf einzelne Details manchmal vollkommen
vergessen wird.
Oft können konventionelle Brandschutzeinrichtungen und moderne Architektur
nur sehr schwer kombiniert werden. Durch die ganzheitliche Betrachtung in
Form eines Brandschutzkonzeptes können hier jedoch mitunter Lösungen im Sinne von
"gleichwertigem Abweichen" definiert werden, welche sich besser in das Gebäude integrieren lassen.
Aus diesen Gründen ist bei größeren
Bauvorhaben ein Brandschutzkonzept meist verpflichtend vorgeschrieben.


Aktualisiert (Mittwoch, 18. August 2010 um 22:08)

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Brandschutzpläne sind eine wesentliche Unterstützung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Falle eines Brandalarmes, sowie im tatsächlichen Brandfall.
Aus diesem Grund werden für Objekte mit besonderen Gefahrenstellen oder einer

größeren Personenanzahl fast immer Brandschutzpläne von der Behörde vorgeschrieben.

Durch die Angabe von Gefahrenstellen wird weiters die Gefährdung der Einsatzkräfte wesentlich minimiert.
Aber auch die Rettungschancen für vermisste Personen werden durch Brandschutzpläne wesentlich erhöht.

Nicht zu vergessen ist aber auch der Wert des Brandschutzplanes für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte.


Aktualisiert (Mittwoch, 18. August 2010 um 22:08)

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Fluchtwegspläne sind eine wichtige Unterstützung für Ihre Angestellten, Kunden oder Gäste im Falle eines Brandalarmes
bzw. im tatsächlichen Brandfall.
Aus diesem Grund werden für Objekte mit besonderen Gefahrenstellen oder einer größeren Personenanzahl,
wie zum Beispiel Hotels, Geschäftslokale, Wohnhäuser, Bürogebäude,
Parkdecks und Industriebetriebe sehr oft Fluchtwegspläne von der Behörde vorgeschrieben oder empfohlen.

Fluchtwegspläne bestehen meist aus stark vereinfachten Plänen der jeweiligen Einrichtung
mit dem spezifischen Fluchtweg und dem Standort von Feuerlöschern.

Fluchtwegspläne dienen vor allem Personen, welchen das Gebäude in dem sie sich aufhalten unbekannt ist.

Sie können sich im Brandfall viel besser orientieren um die Gefahrenzone über den kürzesten
und sicheren Fluchtweg zu verlassen und bei Bedarf die Positionen der Feuerlöscher zu finden.


Aktualisiert (Mittwoch, 18. August 2010 um 22:05)

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Bei mehreren Fluchtwegen sowie bau- und verwendungstechnisch schwierigen Gebäuden wird
die Feststellung der Fluchtwegslängen unter Berücksichtigung der Einrichtung
oftmals von der Behörde verlangt.

Die Fluchtwegslänge darf 40 m nicht überschreiten.
Diese Maßnahme dient der Gewährleistung das Personen auf kürzesten und sichersten Weg
den Gefahrenbereich verlassen und einen gesicherten Bereich erreichen können.


Aktualisiert (Mittwoch, 18. August 2010 um 22:07)

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